

Die beiden SPD-Ratsherren hatten bereits vor vier Jahren bei einem Rundgang durch Hüinghausen kritische Punkte herausgearbeitet und die Gemeinde um Ausbesserung gebeten. Da die wesentlichen
Punkte dieser Mängelliste jedoch bislang nicht aufgegriffen wurden und sich die Situation an der Elsener Straße seither nicht verbessert hat, wiederholten die Kommunalpolitiker ihr Anliegen.
Dringend erforderlich sei eine Ausweitung der 30er-Zone. Diese ist bislang begrenzt auf den Bereich rund um die Hüinghauser Grundschule. Doch das reiche nicht aus, betonte Wolfgang Vöpel. Er plädiert dafür, die Tempo 30-Zone auf der Elsener Straße von der Abbiegung Habbeler Straße komplett bis zum Ortsausgang in Richtung Elsen auszuweiten.
Der weitere Verlauf dürfe jedoch nicht weiter als Rennstrecke
missbraucht werden: Zwischen den Ortschaften Hüinghausen und Elsen gibt es kein Tempolimit, hier könnten Fahrer theoretisch bis auf 100 km / h beschleunigen. Aus Sicht von Wolfgang Vöpel ist das nicht nachvollziehbar, weil nicht nur viele Spaziergänger diesen Weg regelmäßig nutzen: Es handelt sich um den Hauptfahrradweg von Plettenberg kommend nach Herscheid. Die Landstraße 561 sei als Radweg zu gefährlich. Daher wünschen sich die SPD-Ratsherren
ähnlich wie im weiteren Verlauf bei Wiebruch umgesetzt zwischen Hüinghausen und Elsen Tempo 50.
Die Verwaltung kann diese Wünsche zwar nicht umsetzen, will sich der Angelegenheit aber annehmen. Nach den Sommerferien sollen aktuelle Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen an der Elsener Straße durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen an das Straßenverkehrsamt weitergereicht werden; nur diese Behörde kann
eine Geschwindigkeitsbegrenzung anordnen.
Einer Anregung der SPD Ratsherren erteilte die Gemeindeverwaltung
eine direkte Absage: Peter Reinhardt wünschte sich anstelle von
Verkehrsschildern Markierungen auf der Fahrbahn der Elsener Straße. Mit diesen weißen Kästchen soll beispielsweise die Vorfahrtsregeln an den Abbiegungen Unterm Sterl und Anna-von-
Holtzbrinck-Straße hervorgehoben werden.
Neue Markierungen seien allerdings nicht realistisch: Generell gelte auf allen Straßen die Vorfahrtsregel rechts vor links. Dies müsse
nicht durch zusätzliche Schilder oder Markierungen angezeigt werden. Lediglich an Stellen, an denen die Verkehrsregelung geändert wird, seien diese Kästchen noch denkbar. In allen anderen Fällen gilt: Sind bereits aufgebrachte Markierungen abgenutzt und nicht mehr erkennbar, dann werden sie nicht mehr erneuert so auch in Hüinghausen. (ST v. 11.08.2018